Einkommensteuer für Selbstständige

 


Hans
Veteran

25.01.10
13:25 Uhr
Ab wie viel Einnahmen ist die fällig?

Wenn einer Google sagt schimpf
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Spek
Veteran

25.01.10
13:29 Uhr
Für den Veranlagungszeitraum 2010 liegt der Freibetrag bei 8.004,00 Euro.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag

hörthört
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Hans
Veteran

25.01.10
13:32 Uhr
danke )
okay. angenommen man hat 13500 Einnahmen, wie viel davon müsst man an Einkommensteuer berappen?
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Matthias E.
Stammgast

25.01.10
13:38 Uhr
Da spielt doch viel mit rein. Steuerklasse, Getrennt- oder Zusammenveranlagung zum Beispiel...
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Spek
Veteran

25.01.10
13:39 Uhr
Das kommt drauf an was Du für Ausgaben hattest, die Du steuerlich geltend machen kannst...

Wenn das schon Dein Gewinn ist:
https://www.abgabenrechner.de/ekst/index.jsp
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Toni
Veteran

25.01.10
13:39 Uhr
das sagt dir das finanzamt, nachdem du deine steuererklärung gemacht hast. ^^
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Hans
Veteran

25.01.10
13:42 Uhr
Steuerklasse doch nicht beim Selbstständigen? Es geht nicht um die Lohnsteuer hörthört
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Matthias E.
Stammgast

25.01.10
13:57 Uhr
Selbstverständlich ist man als Selbständiger auch in irgendeiner Steuerklasse (Alleinstehend z.B. die 1). Außerdem bin ich selbständig und habe im Jahr 2006 die Steuerklasse gewechselt - musste also in einer sein ;-) .
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Spek
Veteran

25.01.10
14:06 Uhr
Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gilt die Lohnsteuerklasse nicht...
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ChristianV
Gast

25.01.10
14:18 Uhr
Editiert: 12.01.12, 12:01 Uhr
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Hans
Veteran

25.01.10
14:20 Uhr
ahjo, ich bin ja schon was länger selbstständig, wollt nur wissen, wie viel ich für die einkommensteuer zurückbehalten muss wenn dieses jahr erstmalig mein umsatz auf genannte zahl ansteigen wird )
das ganze zeug mit dem ausfüllen und einreichen macht jemand für mich.
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Matthias E.
Stammgast

25.01.10
14:26 Uhr
Spek schrieb am 25.01.10, 14:06 Uhr:

Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gilt die Lohnsteuerklasse nicht...

Wird aber bei der Berechnung der Einkommensteuer(edit: -vorauszahlung) berücksichtigt. Sonst hätte mir mein Steuerberater kaum zum Wechsel der Steuerklasse geraten, nachdem ich geheiratet hatte. Ich bin seit 2003 selbständig ohne andere Einkünfte und musste schon immer meine Steuerklasse bei der Einkommensteuererklärung angeben.
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Hans
Veteran

25.01.10
14:31 Uhr
also ich kenn es eher so (bei meiner mutter und ihrem mann) er ist der selbstständige sie die angestellte, er hat lstkl. 5 sie die 3. ist aber auch wurst eigentlich… wie viel soll ich aufheben? gumbo
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ChristianV
Gast

25.01.10
14:34 Uhr
Editiert: 12.01.12, 12:01 Uhr
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myidol
Dauergast

25.01.10
14:44 Uhr
Wichtig ist hier:
Zuerst einmal musst du rechnen: Umsatz - Kosten = Gewinn

Da du dir als Selbständiger quasi selber Gehalt zahlst musst du den Gewinn, den du an dich selber ausschüttest Steuern zahlen.

Hier spielt jetzt ganz viel rein - Klar die Steuerklasse aber auch weitere Dinge wie z.B. Freibeträge (Kinder) und Kirchnzugehörigkeit etc etc...

Im Endeffekt sagt du: Gewinn - Freibetrag -dinge, die du von der Steuer absetzt = zu versteuerndes Einkommen.

Bei diesem Einkommen werden jetzt Einkommenssteuer (die oben in der Tabelle gezeigt ist, allerdings ist hier der Grundfreibetrag von 8000 Euro schon drinn, daher fängt die erst bei 8000 an), Solidaritäts-Zuschlag, Kirchensteuer etc. berechnet.
Ein ganz guter Wert,, wenn du sicher gehen willst ist: 40% des Gewinns zur Seite legen.

Denn es gibt ja noch mehr als Selbstständiger (die aber wichtig! vom Gewinn berechnet):
- Beiträge zur IHK (musst du ab einem bestimmten Gewinn zahlen)
- Gewerbesteuer (ab 24.500 Euro Gewinn pro Jahr)
- usw usw....

Such dir DRINGEND einen Steuerberater - der kann auch die Buchhaltung übernehmen und dir Reports machen, wie viel du zur Seite legen musst - sonst kommt am Ende des Jahres eine ganz ganz böse Überraschung hörthört
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Matthias E.
Stammgast

25.01.10
14:46 Uhr
Hans schrieb am 25.01.10, 14:31 Uhr:

wie viel soll ich aufheben?

Sinnvollerweise zuerst ein paar Euro für einen Steuerberater.
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Spek
Veteran

25.01.10
14:49 Uhr
Hat eigentlich mal irgend jemand auf den Link vom Abgabenrechner geklickt???

Hans schrieb am 25.01.10, 14:31 Uhr:

also ich kenn es eher so (bei meiner mutter und ihrem mann) er ist der selbstständige sie die angestellte, er hat lstkl. 5 sie die 3. ist aber auch wurst eigentlich… wie viel soll ich aufheben? gumbo

1.059,60 Euro wären das für 2010 bei 13.500 Euro Gewinn.
Und die Steuerklasse ist aufs Jahr gesehen Wurst. Hab ich mehr Vorauszahlung, bekomme ich mehr zurück oder muss weniger einzahlen... Es ist nur ne Vorauszahlung.

Und dabei gehe ich davon aus, dass Dir schon klar ist, dass es sich bei 13.500 tatsächlich um den verbelibenden Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit handelt - abzüglich aller Ausgaben und steuerlich absetzbaren Gegebenheiten.

Spoiler (anzeigen):

Einen Steuerberater sollte übrigens man in der Tat haben.
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alexxxus
Veteran

25.01.10
14:59 Uhr
Oder halt einfach mal mit der Materie auseinandersetzen. Für eine One-Man-Show mit dem Gewinn würde ich vermutlich keine Steuerberater beauftragen.
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Hans
Veteran

25.01.10
15:04 Uhr
meine lohnsteuervereinstante macht mir nebenher auch das andere steuerzeugs
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dkor
Überläufer

25.01.10
18:51 Uhr
die paar kröten im jahr für nen steuerberater sollten gerade bei den vielen stolpersteinen bei kreativen drin sein... im eigenen interesse.
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alexxxus
Veteran

25.01.10
18:56 Uhr
alexxxus schrieb am 25.01.10, 14:59 Uhr:

Oder halt einfach mal mit der Materie auseinandersetzen.

Ich mach meine Kram seit über 10 Jahren selber. Minimum Aufwand, Null Probleme.
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julie
Veteran

25.01.10
20:40 Uhr
Achtung, Hans, hast du letztes Jahr NUR selbständig gearbeitet? (Denn das wird ja nicht einzeln berechnet mit Freibetrag usw., sondern kommt alles in einen Topf.)

Oder hab ich´s falsch verstanden und es geht jetzt um das laufende/kommende Jahr, also 2010?

Auch interessant für kommende Jahre, also ab 2011 dann (da du bisher so wenig hattest, bist du evtl. drumrum gekommen): Man zahlt ja dann immer schön diese Vorauszahlungen, die auf der Steuer vom Vorjahr basieren. Am Ende wird dann berechnet, ob man da drüber oder drunterlag, was man nachzahlen muss oder was man noch kriegt – und die Vorauszahlung fürs Folgejahr angepasst.
Da häuft es sich zT ganz schön, wenn zB die Vorauszahlung + die Restzahlung zusammenfallen (Vorauszahlung nur quartalsweise zu zahlen).
Aber wenn man weiß, man verdient in dem Jahr weniger, lassen die auch mit sich reden bzgl. Vorauszahlung.
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Hans
Veteran

25.01.10
20:54 Uhr
geht um 2010 und 2009 war ich auch angestellter. werde zwar dieses jahr hoffentlich auch bald wieder angestellt sein aber über die selbstständigkeit läuft trotz allem diese jahr ungefähr 10tsd.
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julie
Veteran

25.01.10
22:32 Uhr
klar, aber sobald du auch angestellt sein wirst, stimmt die tabelle ja nicht mehr (bzw nur zusammengenommen). wenn du insgesamt mehr verdienst, rutschst du ja auch wieder prozentual höher.
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Pawel
Gast

28.01.10
17:48 Uhr
Weiß eigentlich jemand auf die Schnelle, ob ich für das ganze Jahr als verheiratet oder unvrheiratet gelte, wenn ich erst im Sommer geheiratet habe?
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Hans
Veteran

28.01.10
17:49 Uhr
Ich mutmaße erst ab dem Tag der Hochzeit.
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alexxxus
Veteran

28.01.10
17:51 Uhr
ich meine mich zu erinnern, dass bekannte von mir im dezember geheiratet haben, weil sie so das ganze jahr gemeinsam veranlagen konnten. aber ohne gewähr.
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randall
Veteran

30.03.10
15:01 Uhr
alexxxus schrieb am 25.01.10, 14:59 Uhr:

Oder halt einfach mal mit der Materie auseinandersetzen. Für eine One-Man-Show mit dem Gewinn würde ich vermutlich keine Steuerberater beauftragen.

ich will dieses jahr auch selber die steuer machen. welche software ist zum empfehlen?
alexxxus: machst du das online?
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fabian
Überläufer

30.03.10
15:20 Uhr
Ich bin mit Steuer Spar Erklärung 2010 seit 2008 sehr zufrieden: http://www.amazon.de/dp/3868170820
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randall
Veteran

30.03.10
15:26 Uhr
ich sehe schon, ich werde wohl oder übel die steuererklärung am pc machen müssen.
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