Erledigt: Einmalige Arbeit als Webentwickler – Rechnung

 


Naboolean
Gast

26.11.08
21:52 Uhr
Editiert: 26.11.08, 22:10 Uhr
Ich habe in den Semesterferien drei Wochen als Rails-Entwickler gearbeitet und versuche nun, irgendwie an meinen Lohn zu kommen.
Das Problem ist, dass die (vermutlich) zuständigen Ämter nicht so recht wissen, wie die Abrechnung in so einem Fall funktioniert.

Beim Gewerbeamt hieß es, nein, für eine einmalige Arbeit brauche man kein Gewerbe anzumelden, man müsse das dann nur mit dem Finanzamt abklären.
Das Finanzamt zeigte sich von meinem Anliegen dann aber überfordert und hat einen »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung« geschickt, in dem ich wieder meine Rechtsform ankreuzen soll (GbR, OHG, etc.). Als freien Beruf bringe ich das mit so »billiger« Webentwicklung nicht durch.

Hat jemand Erfahrung damit, wie und wo man das ganze anmelden kann um eine Rechnung stellen zu können?
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
phloo
Veteran

26.11.08
21:55 Uhr
Rechnung ohne MwSt. schreiben? Sollte auch ohne Gewerbeanmeldung gehen...
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
kacper
Überläufer

26.11.08
22:06 Uhr
Das müsste dann sowas wie Umsatz aus selbständiger Tätigkeit sein. Im Zweifelsfall: So oft beim Finanzamt anrufen, bis zu alles verstanden hast. EIGENTLICH sind die da immer nett.
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
Julchen
Moderator

26.11.08
22:14 Uhr
Naboolean, hast Du eine Steuernummer bzw. bist Du beim FA steuerlich bereits erfasst?
Was hast Du mit dem Auftraggeber VOR Antritt des Jobs vereinbart?
Meines Wissens gibt es zwei Möglichkeiten:

einmal der Kleinunternehmer, der von der Gewerbesteuer laut §19 USTG befreit ist bei Umsatz unter 17.500 Euro /Jahr * - oder der Einzelunternehmer, der MwSt abführt.

Wie die Rechnung aussehen sollte, findest Du hier

* = http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
jonas.b
Veteran

26.11.08
22:27 Uhr
Im Zweifel auch immer beim Finanzamt nachfragen, bei uns sind die immer sehr freundlich und außerdem müssen sie Auskunft geben. ;)
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
Squeze
Überläufer

26.11.08
22:48 Uhr
Julchen schrieb am 26.11.08, 22:14 Uhr:

einmal der Kleinunternehmer, der von der Gewerbesteuer laut §19 USTG befreit ist bei Umsatz unter 17.500 Euro /Jahr *

* = http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

Das hätte ich jetzt auch gesagt - zumindest handhaben wir das so mit z.B. Aushilfen od. Ähnlichem und das lief immer problemlos ab.
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
Naboolean
Gast

26.11.08
23:46 Uhr
Danke für eure Antworten. Werde auf jeden Fall versuchen morgen nochmal einen Termin vor Ort beim Finanzamt zu bekommen.

Julchen schrieb am 26.11.08, 22:14 Uhr:

Naboolean, hast Du eine Steuernummer bzw. bist Du beim FA steuerlich bereits erfasst?
Was hast Du mit dem Auftraggeber VOR Antritt des Jobs vereinbart?

Ich habe nur eine normale Arbeitnehmersteuernummer für mich als natürliche Person, zusätzlich jetzt diese neue TIN. Wie ich das nach meiner Google-Recherche verstanden habe, kann ich keines von beidem in einer Rechnung einsetzen.
Wir hatten ursprünglich angedacht, dass ich ein Gewerbe anmelde, da ich neben der Uni weiter für/über ihn tätig bleiben wollte. Das hat sich für dieses Jahr aber auf jeden Fall erledigt, da ich ein vollgepacktes Semester habe.


Julchen schrieb am 26.11.08, 22:14 Uhr:

einmal der Kleinunternehmer, der von der Gewerbesteuer laut §19 USTG befreit ist bei Umsatz unter 17.500 Euro /Jahr *

Und das geht ohne Gewerbeanmeldung oder nur mit?
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
Clemens
Veteran

27.11.08
00:33 Uhr
Ohne Gewerbeanmeldung, aber mit Anmeldung als Selbständiger/Kleinstunternehmer.
Das brauchst du, damit du eine separate Steuernummer bekommst.
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
vel
Stammgast

27.11.08
07:06 Uhr
es gibt auch noch Honorar.

Dafür ist eine Rechnungsstellung auch ohne Anmeldung oder rechtlichem Status möglich (also einfach als Privatperson), einmalig pro Jahr bis zu einem gewissen Grenzbetrag (keene Ahnung, musste mal google fragen) .

Das gibt man dann einfach bei der Einkommenssteuererklärung an.
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
Matze
Chefetage

27.11.08
08:34 Uhr
Programmierer gelten generell nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibende. Das ist aber auch abhängig vom jeweiligen Finanzamt und dem Beamten, den man dahingehend bequatschen kann oder auch nicht. Aber prinzipiell gilt: Auch als Kleinstunternehmer muss man „eigentlich“ ein Gewerbe anmelden, was einmalig zwischen 30 und 50 Euro kostet.

Mehr Infos dazu...
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
volderette
Überläufer

27.11.08
10:16 Uhr
Als Schüler oder Student gibt es die Möglichkeit so etwas als sogenannte „kurzfristige Beschäftigung“ laufen zu lassen. Das sollte das einfachste sein für dich. Such einfach einmal bei Papa Google nach dem Begriff.
Dann kannst du aber soweit ich mich erinnern kann nicht direkt eine Rechnung stellen sondern bist für die 3 Wochen bei der Firma angestellt gewesen. z.B. als Ferienarbeiter.
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
passij
Veteran

27.11.08
10:20 Uhr
Matze schrieb am 27.11.08, 08:34 Uhr:

Programmierer gelten generell nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibende.

stimmt so meines wissens nach nicht. gewisse programmierer gelten teils als freiberufler und zwar dann, wenn sie einzigartige, speziell zugeschnittene „einzelfall“-software programmieren. für den gemeinen web-entwickler gilt das in der regel nicht.
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
Matze
Chefetage

27.11.08
14:16 Uhr
Ich liefere auch immer „speziell zugeschnittene Einzelfall-Software“. ouw
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
Matze
Chefetage

27.11.08
14:19 Uhr
Vielleicht einen Werkvertrag „rückwirken“ abschließen? Sowas hab ich während meiner Studentenzeit auch einmal gemacht.
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
Naboolean
Gast

27.11.08
19:54 Uhr
Matze schrieb am 27.11.08, 14:19 Uhr:

Vielleicht einen Werkvertrag „rückwirken“ abschließen? Sowas hab ich während meiner Studentenzeit auch einmal gemacht.

Ich war heute beim Finanzamt und habe mich zu einer Anmeldung als Einzelunternehmer ohne USt entschlossen, wobei ich vermerkt habe, dass das Unternehmen nicht längerfristig bestehen soll.
Waren ca. 4 Seiten Papierkram, also erträglich. In ca. zwei Wochen sollte ich dafür eine Steuernummer erhalten.
Vor Ort ist es wesentlich besser als am Telefon!

Das mit dem Werkvertrag klingt nicht schlecht, behalte ich für die Zukunft im Hinterkopf.

Danke euch!
Link zu diesem Beitrag in die Zwischenablage kopieren
 
#