Fahrtkosten in Rechnung stellen

 


julie
Veteran

20.10.08
11:07 Uhr
Hi,

wie haltet ihr es mit der Verrechnung von Fahrtkosten an den Kunden?
Mir geht es hier insbesondere um die Verrechnung der An- und Abfahrtszeit bzw. des „Arbeitsausfalles“ durch die Anfahrtszeit bei einem Job, bei dem die Anfahrt fast 1 Std. dauert.

Ich habe hierzu verschiedene Modelle gesehen – mit vollem Stundensatz berechnen oder mit halbem – wie handhabt ihr das so?

Gruß,
Jule
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Mighty Mike
Veteran

20.10.08
11:12 Uhr
Fr. 0.8 / Kilometer. Kilometer via Google Maps.

Wenn du während den Hauptverkehrszeiten fährst und lange stehst, müsstest du da eventuell einen andren Faktor reinrechnen.
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julie
Veteran

20.10.08
11:17 Uhr
verstehe ich noch nicht ganz, ist das jetzt verbrauch/abnutzung des fahrzeuges?

oder 80% deines stundensatzes dann durch die km?
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kathi
Veteran

20.10.08
12:52 Uhr
willst du das denn unbedingt so genau aufdröseln? ich würds pi mal daumen in die gesamtrechnung mit einfliessen lassen. planlos also zumindest, solang du nicht über viele wochen täglich hinfahren musst.
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Mighty Mike
Veteran

20.10.08
12:56 Uhr
julie schrieb am 20.10.08, 11:17 Uhr:

verstehe ich noch nicht ganz, ist das jetzt verbrauch/abnutzung des fahrzeuges?

oder 80% deines stundensatzes dann durch die km?

Ja, ist für einen 1.6 liter Opel Astra.
Wenn du ein grösseres Geschütz fährst kann das mehr sein.

Darin ist Abnützung, Versicherung, Benzin (ist auch sone Sache heutzutage..).
Da ich eh nur während der Arbeitszeit zu diesem Tarif fahre ist der Rest halt im Stundenansatz enthalten.
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julie
Veteran

20.10.08
13:15 Uhr
kathi schrieb am 20.10.08, 12:52 Uhr:

willst du das denn unbedingt so genau aufdröseln? ich würds pi mal daumen in die gesamtrechnung mit einfliessen lassen. planlos also zumindest, solang du nicht über viele wochen täglich hinfahren musst.

es geht jetzt um einen job, bei dem es kein (pauschal-)angebot gab, sondern bei dem eine beratungsleistung nach std. abgerechnet wird – da wollte ich das eben nicht einfach auf die beratungsstunden draufhauen.

ich dachte, vielleicht gibt es da einen „üblichen“ tarif.
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kathi
Veteran

20.10.08
13:25 Uhr
Irrelevanter Beitrag (anzeigen):

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moyashi
Veteran

20.10.08
23:18 Uhr
ich habe es so gelernt: es gibt keine gesetzliche regelung ausser der, dass man keinen gewinn durch die fahrtkosten machen und die anfahrtszeit nicht in der höhe deines stundensatzes sein darf / sollte. ersteres ist das wichtigste.

was man damit anfängt, ist jedem selbst überlassen.
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kero
Gast

21.10.08
07:12 Uhr
wenn das dein privates auto ist, kannst du pro km 30 cent als betriebsausgabe abziehen. wenn es betrieblich genutzt wird, sind alle laufenden kosten als betriebsausgaben abziehbar.
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alorenz
Veteran

21.10.08
13:33 Uhr
das amtlichste, was ich zu dem thema kenn, ist was der agd-tarifvertrag vermeldet:
Die Vergütung für sonstige Leistungen (Ziffer 7.2.3.) errechnet sich durch Multiplikation von Stundensatz mal Zeitaufwand. Die Leistungen sind [..] anhand des nachgewiesenen Aufwandes zum Stundensatz von 76 Euro oder gemäß gesonderter Vereinbarung zu vergüten.
Sonstige Leistunen sind beispielsweise: [..] Fahrt-/Besprechungszeit.
76 euro sind der basis-stundensatz, den die für alles ansetzen.

persönlich würd ich das wahrscheinlich je nach umständen handhaben .. wenn die beratungen/besprechungen den grössten teil der leistung ausmachen, dann mit meinem normalen stundensatz (weil ich dann davon ausgehen kann, dass meine qualifikation die grundlage darstellt); wenn als „nebenkosten“ unerwartet viel besprechungen anfallen (also wo's nur darum geht, in irgendeinem meeting mit herumzusitzen – zusätzlich zum „normalen“ beratungsbedarf, der eigentlich von meinem normalen honorar schon abgedeckt sein sollte (find ich)), dann wahrscheinlich mit einer art selbstkostenstundensatz.
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julie
Veteran

21.10.08
13:39 Uhr
die beratung/meetings sind schon die eigentliche leistung und es ist auch von nöten, da vor ort zu sein, ließe sich anders nicht lösen.

dass da was beim agd steht, hatte ich nicht gesehen – danke.
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