geld ausgeben gegen die steuer

 


Peppy
Gast

10.12.09
09:38 Uhr
Malcolm schrieb am 10.12.09, 08:53 Uhr:

alexxxus schrieb am 09.12.09, 18:17 Uhr:

Dieser Text ist nur für Mitglieder sichtbar.

wie geht das, dieses „rücklagen bilden“, genau?

Ich würde auch Rücklagen bilden. Am besten fragst du deinen Steuerberater. Falls du keinen hast, solltest du dir einen zulegen. Die „Investition“ lohnt sich. Und im Moment hast du ja eh zu viel Geld -)
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alexxxus
Veteran

10.12.09
09:57 Uhr
H.A.Ben schrieb am 10.12.09, 09:28 Uhr:

Hab gerade festgestellt, dass ich bei diesem Thema schon wieder nicht mehr auf dem Laufenden bin pee
Da hat es mit der Unternehmenssteuerreform 2008 mal wieder Änderungen gegeben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Investition...zugsbetrag
Aber wenn du dir die Videokamera schon jetzt kaufen willst, dann los. Bleibt die Frage, wie viel du ausgeben „musst“. Unter 150 Euro = alles in diesem Jahr anrechenbar. Darüber bis 1000 Euro = Sonderabschreibung über Abschreibungspool (5 Jahre, jedes Jahr 20%, also maximal 200 Euro weniger Gewinn dieses Jahr fürs Finanzamt). Ab 1001 Euro = Abschreibung über drei Jahre (bei der Kamera z.B.) zu je 33,3%, also 334 Euro weniger Gewinn. Hier macht es also Sinn, notfalls 20 Euro mehr zu bezahlen.
Hängt eben auch davon ab, wie weit du über dem Freibetrag des Finanzamtes liegst, und ob wirklich so viel hilft, jetzt einen „Notkauf“ zu tätigen - aber da du scheinbar eh eine Investition planst...
Und was die Grenzen beim Bafög betrifft, da kenn ich mich gar nicht mehr aus.

Da lese ich was anderes. Die Abschreibungen fallen grundsätzlich erst im Jahr der tatsächlichen Anschaffung an. Und das läuft immer noch über AfA Tabelle über wieviele Jahre abgeschrieben wird. Wo hast Du unter 1000 - 5 Jahre, über 1000 - 3 Jahre her?
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alexxxus
Veteran

10.12.09
10:13 Uhr
Malcolm schrieb am 10.12.09, 08:53 Uhr:

alexxxus schrieb am 09.12.09, 18:17 Uhr:

Dieser Text ist nur für Mitglieder sichtbar.

wie geht das, dieses „rücklagen bilden“, genau?

Du machst doch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, oder? Du machst einfach einen neuen Punkt bei Betriebsausgaben, der Rücklagen heisst und die Summe enthält von der Anlage Rücklagen. Die Anlage Rücklagen enthält die geplanten Anschaffungen, Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und davon die 40% sowie den Zeitpunkt der Bildung. Ich nehme immer das Ende des Geschäftsjahres.
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H.A.Ben
Zaungast

10.12.09
11:14 Uhr
alexxxus schrieb am 10.12.09, 09:57 Uhr:



Da lese ich was anderes. Die Abschreibungen fallen grundsätzlich erst im Jahr der tatsächlichen Anschaffung an. Und das läuft immer noch über AfA Tabelle über wieviele Jahre abgeschrieben wird. Wo hast Du unter 1000 - 5 Jahre, über 1000 - 3 Jahre her?

Ja, bezog sich auf das Thema Videokamera (=Anschaffungswunsch). Und da ist die Abschreibungsdauer laut AfA-Tabelle 3 Jahre (oder eben Abschreibung über A-Pool dann 5 Jahre, wenn die Kamera nicht über 1000 Euro kostet).
http://www.bwr-media.de/themen/steuern/a...tricke.php
Das mit der vollständigen Abschreibung bei Ansparauflösung (also tatsächlicher Kauf), hat man mir damals so erklärt, ist ja nun aber hinfällig, da es seit 2008 den „Investitionsabzugsbetrag“ gibt, der das scheinbar nicht vorsieht. (Hab die neue Regelung noch nicht durchschaut, weil sie mir erst heute aufgefallen ist.)
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Malcolm
Veteran

10.12.09
11:39 Uhr
alexxxus schrieb am 10.12.09, 10:13 Uhr:

Malcolm schrieb am 10.12.09, 08:53 Uhr:

alexxxus schrieb am 09.12.09, 18:17 Uhr:

Dieser Text ist nur für Mitglieder sichtbar.

wie geht das, dieses „rücklagen bilden“, genau?

Du machst doch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, oder? Du machst einfach einen neuen Punkt bei Betriebsausgaben, der Rücklagen heisst und die Summe enthält von der Anlage Rücklagen. Die Anlage Rücklagen enthält die geplanten Anschaffungen, Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und davon die 40% sowie den Zeitpunkt der Bildung. Ich nehme immer das Ende des Geschäftsjahres.

na, das klingt doch nach einem tollen plan!! D
ich frage gleich mal meinen steuerfuzzi..
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fabian
Überläufer

10.12.09
15:00 Uhr
Genauso hab ich das auch gemacht, letztes Jahr. Du musst aber im Hinterkopf behalten, dass du dir genau die dort angebenen Sachen auch tatsächlich kaufen MUSST und soweit ich weiß dann auch erst frühestens ein Jahr später wieder offiziell verkaufen darfst, oder so.
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alexxxus
Veteran

10.12.09
15:09 Uhr
Musst du nicht. Keine Panik. Du musst die Rücklage nur gewinnerhöhend auflösen und fertig ist die Laube.
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Malcolm
Veteran

10.12.09
15:28 Uhr
ich habe das mal meinem steuerfuzzi weitergeleitet. mal sehen was er sagt.
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fabian
Überläufer

18.12.10
21:50 Uhr
... ich hol das mal wieder hoch:

was gibt's denn grad für gute dinge, die man mal gebrauchen könnte und mit denen man vor'm jahreswechsel noch ein bisschen geld „loswerden“ kann?
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jian
Veteran

18.12.10
22:23 Uhr
Spenden
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fabian
Überläufer

18.12.10
22:26 Uhr
mach ich sowieso
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