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Kleinunternehmerregelung in Onlineshops
Kennt sich da jemand mit aus? Meine Kundin weisst keine Mehrwertsteuern auf der Rechnung aus… wie muss dann so etwas im Internet ausschauen? Schreibe ich dann 0% MwSt. da mit bei die Preise? Ich glaube das ist falsch.
Habe gerade ein bisschen versucht darüber was zu lesen aber da wird man ja verrückt
Habe gerade ein bisschen versucht darüber was zu lesen aber da wird man ja verrückt
Editiert: 30.11.09, 16:48 Uhr
Kleinunternehmer haben die Möglichkeit sich von der MwSt. befreien zu lassen. Preise auszeichnen ohne MwSt. geht schon in Ordnung. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird für diese in Rechnung gestellte Leistung die Umsatzsteuer nicht erhoben.Verwirrend ist nur der Gedankengang, die Preise seien beim Kauf nochmal höher.
Ich würde die Angabe einfach weglassen.
Du schreibst die normalen Preise hin evtl. mit einem Sternchen und dann unten auf die Seite den Hinweis auf die fehlende bzw. nicht erhobene MwSt./USt..
Keine Ahnung. Auf der Rechnung müsste der Hinweis ja auch irgendwie auftauchen.
Keine Ahnung. Auf der Rechnung müsste der Hinweis ja auch irgendwie auftauchen.
Wir nutzen folgenden Hinweis direkt am Preis wo sonst der Mwst-Satz steht:
Den zweiten könnte man evtl. noch weglassen, da es sich aus dem Hinweis des Gesetzes ja ergibt. Aber erklärt die Sache schneller evtl.
Der angegebene Preis enthält keine Umsatzsteuer aufgrund §19 UStG. Der Anbieter ist Kleinunternehmer.
Den zweiten könnte man evtl. noch weglassen, da es sich aus dem Hinweis des Gesetzes ja ergibt. Aber erklärt die Sache schneller evtl.
atzoo schrieb am 30.11.09, 16:27 Uhr:
Wir nutzen folgenden Hinweis direkt am Preis wo sonst der Mwst-Satz steht:
Der angegebene Preis enthält keine Umsatzsteuer aufgrund §19 UStG. Der Anbieter ist Kleinunternehmer.
Den zweiten könnte man evtl. noch weglassen, da es sich aus dem Hinweis des Gesetzes ja ergibt. Aber erklärt die Sache schneller evtl.
hm so würd ich das auch gern machen, mal sehen wo ich da bei Oxid eingreifen muss… danke schon mal … das hier verwirrt halt total: http://www.shopanbieter.de/news/archives...-guid.html
Tobi_B schrieb am 30.11.09, 15:55 Uhr:
Kleinunternehmer haben die Möglichkeit sich von der MwSt. befreien zu lassen. Preise auszeichnen ohne MwSt. geht schon in Ordnung. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird für diese in Rechnung gestellte Leistung die Umsatzsteuer nicht erhoben.
Verwirrend ist nur der Gedankengang, die Preise seien beim Kauf nochmal höher.
Ich würde die Angabe einfach weglassen.
die angabe ist nicht zwingend. sagt das finanzamt.
Hans schrieb am 30.11.09, 17:02 Uhr:
das hier verwirrt halt total: http://www.shopanbieter.de/news/archives...-guid.html
Der Artikel ist aber auch mal beschissen geschrieben
Ich entnehme aber folgendes:
- nicht 0% Mehrwertsteuer schreiben
- Hinweis direkt an den Preis (eigentlich Standard)
- Hinweis auf § 19 UStG
Die beiden Formulierungen die wohl am besten sind - aber ja auch nur laut Aussage der Anwältin oder IHK Braunschweig - sind wohl:
- Gem. § 19 UStG wird die Umsatzsteuer auf der Rechnung nicht ausgewiesen.
- Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
Ich denke wir werden unseren Hinweis auch umstellen - ich habe aber auch soeben mal die Rechtsabteilung unserer IHK in Düsseldorf angeschrieben. Die waren schonmal einigermaßen hilfreich
Wenn ich mehr weiß, versuche ich dran zu denken mich hier nochmal zu melden
Quellen:
- http://www.legalershop.de/downloads/prei...nternehmer
- http://www.braunschweig.ihk.de/innovatio...8890486.84
Und schon ist die Antwort von der IHK da 
Wir werden dann auch gemäß der Aussage der IHK Berlin/Wettbewerbszentrale handeln und unseren Hinweis anpassen. Den Rechtsanwalt werde ich mal nebenbei auf die Sache ansetzen wenn ich etwas Geld finde
Hier noch einmal eine aktuelle Darstellung der IHK Berlin:
http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken...ternet.jsp
Absolute Rechtssicherheit gibt es im Wettbewerbsrecht nicht. Sie können den Sachverhalt höchstens über eine Nachfrage bei Ihrem Rechtsanwalt regressfest machen.
Bei Formulierungsvorschlägen der IHK handelt es sich stets um unverbindliche Rechtsmeinungen - ohne Gewähr.
Wie Sie dem Text der IHK Berlin entnehmen können, ist die Wettbewerbszentrale -die größte bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb- mit der Formulierung allerdings einverstanden und wird diese nicht abmahnen.
Ob es aber z.B. einen Mitbewerber gibt, der trotzdem eine Abmahnung aufgrund der Formulierung versucht und ein Gericht findet, dass seine Ansicht teilt, kann niemand ausschließen. Es ist aber eher unwahrscheinlich.
Wir werden dann auch gemäß der Aussage der IHK Berlin/Wettbewerbszentrale handeln und unseren Hinweis anpassen. Den Rechtsanwalt werde ich mal nebenbei auf die Sache ansetzen wenn ich etwas Geld finde
