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Können Programmierer Freiberufler sein?
Moin.
Per Zufall habe ich soeben diesen Artikel gelesen:
Bedeutet dieses Urteil jetzt, dass ich als ungelernter PHP-Programmierer zum Finanzamt gehen und mir eine Steuernummer geben lassen kann?
Per Zufall habe ich soeben diesen Artikel gelesen:
Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) werden Programmierer, die kein Hochschulstudium absolviert haben, künftig einfacher als Freiberufler anerkannt. Die bisherige Rechtsprechung ließ das nur zu, wenn der Programmierer Systemsoftware entwickelte. Jetzt kann er auch Freiberufler sein, wenn er Anwendersoftware entwickelt (Bundesfinanzhof, XI R 9/03).
Quelle
Bedeutet dieses Urteil jetzt, dass ich als ungelernter PHP-Programmierer zum Finanzamt gehen und mir eine Steuernummer geben lassen kann?
Matze schrieb am 31.08.07, 16:53 Uhr:Das hat mit dem Urteil nichts zu tun, das konntest du auch vorher schon. Das Urteil behandelt den Begriff „Freiberufler“, der ist mit Bedingungen verknüpft, die man erfüllen muss, um als solcher zu gelten. Aber ein Gewerbe kannst du anmelden, auch ohne irgendeine Ausbildung in dem Bereich absolviert zu haben - damit verknüpft ist dann die Zuteilung einer Steuernummer.
Bedeutet dieses Urteil jetzt, dass ich als ungelernter PHP-Programmierer zum Finanzamt gehen und mir eine Steuernummer geben lassen kann?
Ich möchte ja kein Gewerbe anmelden, sondern einfach als Freiberufler gelten. Und ich glaube, das ist nicht ganz so einfach als Web-Programmierer.
du musst dich ja nicht explizit web-programmierer nennen 
hol dir einfach ne steuernummer auf deinen namen und gut ist.
hol dir einfach ne steuernummer auf deinen namen und gut ist.
Gewerbe Anmelden dauert 5 MinutenJa, das schon, aber damit einher geht dann auch die Pflicht der Umsatzsteuervoranmeldung,Gewerbesteuer, EÜR etc.
Clemens hier ausm Board ist doch Webentwickler und hat den Status „Freiberufler“ bekommen soweit ich weiß (oder liege ich falsch, Clemens?). Also ist die Lage wohl nicht ganz so aussichtslos. Hehe!
Ich sammle hier mal weitere Hinweise, die ich so gefunden habe:
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt...564,0.html
Du kannst ein Gewerbe anmelden und dabei angeben, dass du es als Nebengewerbe betreibst. Das machst du bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Danach musst du einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ans Finanzamt schicken in dem du u. a. deine Besteuerungsform angibst. Hier kannst du dich für die Kleinstunternehmerregelung entscheiden. Dies geht wenn dein Umsatz im ersten Jahr unter 17.500 Euro bleibt und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro. Am Ende des Jahres machst du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (doppelte Buchführung nicht erforderlich) die du mit deiner Einkommenssteuererklärung abgibst. Durch die Kleinstunternehmerregelung kannst du keine USt vom Kunden verlangen und bekommst auch keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet (z. B. für Einkauf von Rohstoffen etc) und musst auch keine monatliche Vorsteueranmeldung ans Finanzamt senden.
http://www.2sound.de/musiker-forum/cover...11365.html
Stimmt alles, oder?
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird von allen Unternehmen einschließlich der Einzel-Gewerbetreibenden und Freiberufler auf den von ihnen geschaffenen „Mehrwert“ (daher auch Mehrwertsteuer) erhoben, letztlich aber von den Endverbrauchern bezahlt. Von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € lag und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird.
wer auf die umsatzsteuerbefreiung als kleinstunternehmer zurückgreift darf keine umsatzsteuer ausweisen.
Wenn ich keine Mehrwertsteuer ausweise, ist die Rechnung NETTO. Demnach ist auch keine Mehrwertsteuer drin, die also auch nicht vom Finanzamt zurückgefordert werden könnte. D.h.: Wenn mein Auftraggeber die Umsatzsteuer ausgewiesen haben will, geht das nicht ohne sie vorher draufzuschlagen, was ich aber u.U. gar nicht darf/kann. Ergo hat der AG keinerlei Verlust, wenn er die Rechnung ohne Umsatzsteuer angibt.
Zitat:
Ich hatte doch gerade das selbe Problem. Mein Auftraggeber wollte nicht zahlen, solange ich ihm nicht die USt ausweise, wobei ihm relativ schnurz war, wieviel ich im Jahr sonst so verdiene.
Setz ihn in Verzug, schreib ihm AUF KEINEN FALL eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Der reicht die dann beim Finanzamt ein und das wird Dich dann u.U. wegen Steuerhinterziehung drankriegen, zumindestens aber die Mehrwertsteuer nachfordern. Was aber weitaus schlimmer ist, ist dass Du dann in Zukunft bei denen als „Vorsteuerabzugsberechtigt“ in der Datenbank stehst. Einmal Umsatzsteuer - immer Umsatzsteuer.
NETTO = betrag OHNE Umsatzsteuer
BRUTTO = betrag MIT Umsatzsteuer
Wenn man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet man immer mit NETTO-Beträgen. Das das heißt:
- man muss keine Umsatzsteuer zahlen
- man darf entsprechend die Mehrwertsteuer auch nicht ausweisen...
- der Rechnungsbetrag „enthält“ entsprechend KEINE Mehrwertsteuer...
Wer ausweist, muß abführen, Wer ausweist und nicht abführt, wird abgeführt, weil Steuerhinterziehung. Wer abführt ohne auszuweisen ist selber schuld.
Stimmt alles, oder?
Clemens schrieb am 01.09.07, 12:57 Uhr:
Jopp.
Die letzten zwei Steuererklärungen waren jedenfalls kein Problem.
Was hast du auf den Bogen der steuerlichen Erfassung geschrieben?
Als „Web-Programmierer“ zählt man doch nicht zu den freien Berufen nach EStG, oder?
Gab es da keine Schwierigkeiten beim Finanzamt?
espy schrieb am 01.09.07, 01:41 Uhr:
Gewerbe Anmelden dauert 5 Minuten, ist nicht so wild. Abgesehen davon hast Du aber Recht.
Heißt das, dass du ein Gewerbe angemeldet hast und nicht freiberuflich unterwegs bist? Das ist alles so durcheinander hier.
Clemens schrieb am 01.09.07, 12:57 Uhr:
Jopp.
Die letzten zwei Steuererklärungen waren jedenfalls kein Problem.
das hat damit gar nichts zu tun. die erkennen deinen status immer erstmal an, wenn du nicht unsinn drauf schreibst. wie denn auch, sie wissen ja nicht wirklich was du machst, draufschreiben kann man ja alles.
letztlich bleibt nur die frage, ob du es ihnen bei einer steuerprüfung glaubhaft machen kannst! von vorteil ist dann eben ein studium, ksk o.ä.
Editiert: 03.09.07, 14:38 Uhr
matze, das mit der umsatzsteuer stimmt. dass freiberufler keine umst. zahlen müssen, ist demnach falsch. es kommt drauf an, wieviel du verdienst (wie du ja gelesen hast).so schlecht ist es nicht, die umsatzsteuer mit draufzurechnen.
- sie kommt ja zusätzlich zum honorar obendrauf. d.h. du zahlst sie nicht aus deiner eigenen kasse, sondern dein kunde zahlt sie für dich.
- wenn du deine einkäufe wie büromaterial/rechner etc. absetzt, darfst du die gezahlte umsatzsteuer von deiner eingenommenen umsatzsteuer abziehen.
d.h. für absetzbare dinge bezahlst du de facto keine umsatzsteuer. im falle meines imac waren das zb. 300 euro, die ich das ding günstiger bekommen habe, als der gemeine verbraucher.
solltest du dich FÜR die USt. entscheiden, musst du sie natürlich von anfang an ausweisen. und dann solltest du dir auch eine USt.-Identnummer holen, denn musst ja deine steuernummer oder eben die Ust.-IdNr. auf den Rechnungen angeben. da über die steuernummer alles läuft, ist es sicherer, diese wirklich nur in der kommunikation mit dem finanzamt zu benutzen und den neugierigen kunden mit der USt-IdNr. abzufrühstücken.
Danke Moya für die weiteren Hinweise. 
Ich war heute beim Finanzamt und hab mich dort beraten lassen. Ich werde morgen zum Gewerbeamt gehen und mich dort anmelden, sowie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, da ich sicher nicht so schnell über 17.500 Euro Umsatz im Jahr kommen werde.
Ich frage mich aber, ob es für mich nicht vielleicht doch sinnvoll wäre, auf die Sonderregelung (keine USt. ausweisen → kein Vorsteuerabzug möglich) zu verzichten und die USt. von Anfang an auszuweisen. Ist ja, wie Moya schon sagt, kein Verlust für mich (laufender Posten) – nur mehr Aufwand (monatliche USt-Voranmeldungen und Rücklagenbildung für die Nachzahlungen).
Was würdet ihr machen bzw. wie macht ihr das?
Ich war heute beim Finanzamt und hab mich dort beraten lassen. Ich werde morgen zum Gewerbeamt gehen und mich dort anmelden, sowie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, da ich sicher nicht so schnell über 17.500 Euro Umsatz im Jahr kommen werde.
Ich frage mich aber, ob es für mich nicht vielleicht doch sinnvoll wäre, auf die Sonderregelung (keine USt. ausweisen → kein Vorsteuerabzug möglich) zu verzichten und die USt. von Anfang an auszuweisen. Ist ja, wie Moya schon sagt, kein Verlust für mich (laufender Posten) – nur mehr Aufwand (monatliche USt-Voranmeldungen und Rücklagenbildung für die Nachzahlungen).
Was würdet ihr machen bzw. wie macht ihr das?
also ich hatte auch kürzlich diese entscheidung zu treffen und habe mich für die ust-voranmeldung entschieden. zum einen aus den vorteilen, die moya bereits erwähnt hat, zum anderen, weil diese sonderregelung eh nur zwei jahre gültig ist (bzw. schon nach dem ersten jahr, wenn man über die 17.5 kommt) und man danach das sowieso machen muss, also warum nicht gleich damit anfangen...
Ich denke auch, dass es letztlich klüger wäre, das gleich zu machen. Man muss eben nur gut hinterher sein und die Voranmeldungen pünktlich abgeben. Was ist, wenn ich in einem Monat mal keine Einkünfte habe? Oder nur Ausgaben? Oder gar nichts von beidem? Wie sieht denn dann die Voranmeldung aus? 
Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird nach den voraussichtlichen Einkünften und Sonderausgaben für das Gründungs- und das Folgejahr gefragt. Ich kann das schwer einschätzen, daher meine Frage, ob ich da evtl. auch einfach 0 Euro hinschreiben kann. Oder bekomm ich da Ärger, wenn das am Ende nicht mehr stimmt?
Übrigens ist das hier eine sehr gute Wissensquelle: förderland
Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird nach den voraussichtlichen Einkünften und Sonderausgaben für das Gründungs- und das Folgejahr gefragt. Ich kann das schwer einschätzen, daher meine Frage, ob ich da evtl. auch einfach 0 Euro hinschreiben kann. Oder bekomm ich da Ärger, wenn das am Ende nicht mehr stimmt?
Übrigens ist das hier eine sehr gute Wissensquelle: förderland
du kannst theoretisch auch einen negativ-betrag nennen.
am besten holst du dir eine software für die monatliche voranmeldung.
da trägst du einfach ein was du eingenommen bzw ausgegeben hast und der entsprechende teil wird ans FA gesendet. Bei null Einnahmen hast du natürlich auch nichts abzuführen...
Das ist sehr easy und hier und auf spotleid steht schon verdammt viel zu dem Thema
am besten holst du dir eine software für die monatliche voranmeldung.
da trägst du einfach ein was du eingenommen bzw ausgegeben hast und der entsprechende teil wird ans FA gesendet. Bei null Einnahmen hast du natürlich auch nichts abzuführen...
Das ist sehr easy und hier und auf spotleid steht schon verdammt viel zu dem Thema
Phloo, ist das dann die Einnahmen-Überschussrechnung? Die muss ich nämlich ab diesem Jahr auch machen, obwohl ich im Moment noch Kleinunternehmner bin.
Editiert: 03.09.07, 20:33 Uhr
die machst du dann auch, aber wahrscheinlich bekommst du dann sogar geld wieder, weil du ja evt. trotzdem telefoniert hast usw. (und das absetzen kannst).du brauchst auch gar nicht 0 euro hinzuschreiben. es gibt einen steuerlichen freibetrag, der um die 7.500 euro liegt. befindest du dich mit deinem GEWINN unter dieser grenze, musst du keine einkommensteuer zahlen. befindest du dich darüber, zahlst du steuern. wieviele das in etwa wären kannst du z.b. im http://www.abgabenrechner.de nachgucken.
wenn du 0 euro angibst, wird dir das das finanzamt nicht glauben. ich würde da einfach erstmal z.b. 7000 (unter der freigrenze) angeben, sonderausgaben sind z.b. krankenkasse.
wenn du im ersten jahr siehst, dass du mehr verdienst, wäre noch zu überlegen, ob du das dem finanzamt meldest, musst du aber nicht. du musst ja eh ne einkommensteuererklärung machen und dann musst du eben da die steuern zahlen, wenn du mehr verdient hast.
du bekommst nur ärger, wenn du da schmuh betreibst, oder keine steuern zur site gelegt hast und diese dann nciht bezahlen kannst.
Editiert: 03.09.07, 20:35 Uhr
ich glaube phloo meint die umsatzsteuervoranmeldung.die einnahmen-überschussrechnung (EUR im fachjargon) machst du für deine einkommensteuererklärung. hierbei wäre noch zu erwähnen,dass man auch die gezahlte umsatzsteuer vom gewinn abziehen kann.
ach so, falls du dir vor kurzer zeit z.b. noch einen rechner oder ein telefon oder was auch immer gekauft hast (schreibtisch, stifte, etc.), all das kannst du auch noch absetzen, in der einkommensteuererklärung. auch wenn du die sachen vor deiner selbstständigkeit gekauft hast, da du sie ja im voraus für deinen job gekauft hast.
phloo schrieb am 03.09.07, 20:22 Uhr:
am besten holst du dir eine software für die monatliche voranmeldung.
da trägst du einfach ein was du eingenommen bzw ausgegeben hast und der entsprechende teil wird ans FA gesendet. Bei null Einnahmen hast du natürlich auch nichts abzuführen...
Da gibt es ja dieses ELSTER-Programm, nicht wahr?
elster ist nur ein formular. ein programm wäre z.b. (ich weiß nicht, was es da fürn pc gibt, der steuerpilot (deltaworx - hab keine lust den link rauszusuchen, der steht in der liste, die ich mal gemacht habe), ist so ein programm, auch für pc. dort gibst du alle einkünfte und alle ausgaben ein. dann klickst du aufs knöpfchen und er errechnet dir deine umsatzsteuer-voranmeldung (USt.-VA). er trägt sie sozusagen in das formular ein, du machst dann dasselbe mit dem ELSTER-formular-programm.
es gibt aber auch programme, die mit elster zusammenarbeiten, die das dann automatisch abschicken. aber was es da für den pc gibt, weiß ich nciht.
und am ende des jahres macht der steuerpilot, oder dein anderes programm deine EUR und diese wird dann für deine einkommensteuer verwendet.
es gibt aber auch programme, die mit elster zusammenarbeiten, die das dann automatisch abschicken. aber was es da für den pc gibt, weiß ich nciht.
und am ende des jahres macht der steuerpilot, oder dein anderes programm deine EUR und diese wird dann für deine einkommensteuer verwendet.
Ich hatte bei meiner Anmeldung bei der Schätzung meiner Einnahmen „Verlust“ eingetragen.
Und auch ich hatte mich gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden - ein paar Gründe wurden schon genannt, hinzu kommt, dass Kunden es sehr befremdlich finden, wenn keine USt. ausgewiesen wird, und es gibt indirekt Einblick in deine Finanzen, wenn du sie nicht ausweist.
Du musst jeden Monat die Voranmeldung abgeben, egal ob du was eingenommen hast oder nicht - dann steht halt der Betrag „0“ drin.
Jo.
Und auch ich hatte mich gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden - ein paar Gründe wurden schon genannt, hinzu kommt, dass Kunden es sehr befremdlich finden, wenn keine USt. ausgewiesen wird, und es gibt indirekt Einblick in deine Finanzen, wenn du sie nicht ausweist.
Du musst jeden Monat die Voranmeldung abgeben, egal ob du was eingenommen hast oder nicht - dann steht halt der Betrag „0“ drin.
Jo.
