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Mahnverfahren einleiten
Hallo,
habe seit Januar einen nicht zahlenden Kunden. Er bekommt jetzt eine letzte Mahnung mit der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Ich überlege nun nur, was ich in als Text schreiben soll...
Letzte Mahnung
Für die u.g. Rechnung vom 1.2.2009 kann ich immer noch keinen Eingang verbuchen. Sollte der offene Betrag bis 27. April nicht auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten.
Die dadurch entstehenden Kosten werden auf den Schuldner übertragen.
Ist das mit den Kostenübertrag richtig so... habe schon bei http://www.letzte-mahnung.de/ geschaut, aber nichts konkretes gefunden.
habe seit Januar einen nicht zahlenden Kunden. Er bekommt jetzt eine letzte Mahnung mit der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Ich überlege nun nur, was ich in als Text schreiben soll...
Letzte Mahnung
Für die u.g. Rechnung vom 1.2.2009 kann ich immer noch keinen Eingang verbuchen. Sollte der offene Betrag bis 27. April nicht auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten.
Die dadurch entstehenden Kosten werden auf den Schuldner übertragen.
Ist das mit den Kostenübertrag richtig so... habe schon bei http://www.letzte-mahnung.de/ geschaut, aber nichts konkretes gefunden.
Alternativ: „Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass dadurch weitere Kosten für Sie entstehen.“
War bei uns früher die Standardformulierung.
War bei uns früher die Standardformulierung.
oh, das ist aber sehr human formuliert... ich werde nach dem ganzen Terz auf den ersten Teil des Satzes verzichten, aber schonmal vielen Dank...
Sollte ich ein Inkasso Büro beauftragen oder das selbst übers internet machen??? (Kunde ist ne Aktienholding die den Vorstand gewechselt hat und Probleme hatte)
Sollte ich ein Inkasso Büro beauftragen oder das selbst übers internet machen??? (Kunde ist ne Aktienholding die den Vorstand gewechselt hat und Probleme hatte)
habe gerade bei http://www.culpa-inkasso.de/ angerufen, super Beratung und super service... hat mir genau erklärt was ich nun wie machen muss und was dann wie passiert... bin gespannt, wie sich das entwickelt...
Peter Zwegat?? der ist doch immer für die Schuldner... na wenn der vor meiner Tür steht, kann er sich schon mal warm anziehen...
Peter Zwegat?? der ist doch immer für die Schuldner... na wenn der vor meiner Tür steht, kann er sich schon mal warm anziehen...
Frage: Wenn man den Spaß einleitet und das dann so widerspruchslos durchgeht mit Mahnbescheid – Vollstreckungsbescheid etc. – wie lange dauert die ganze Angelegenheit eigentlich? Wochen? Monate?
julie schrieb am 17.04.09, 11:02 Uhr:
Frage: Wenn man den Spaß einleitet und das dann so widerspruchslos durchgeht mit Mahnbescheid – Vollstreckungsbescheid etc. – wie lange dauert die ganze Angelegenheit eigentlich? Wochen? Monate?
tendenziell eher Monate
Du bist nicht allein 
+ derjenige könnte auch immer noch an irgendeiner Stelle Widerspruch einlegen und dann muss das Ganze vor Gericht und zieht sich noch länger, oder?
+ derjenige könnte auch immer noch an irgendeiner Stelle Widerspruch einlegen und dann muss das Ganze vor Gericht und zieht sich noch länger, oder?
Und das Geld für diese (also Gerichtskosten) etc. streckt man selbst erstmal vor, oder? Wenn das ganze dann durch ist (und man Recht bekommt), muss diese dann der andere auf jeden Fall tragen?
Aber obacht: Eine Aktiengesellschaft (nehme an: bei Aktionholding verhält sich das gleich) ist nach Konkours, im Gegensatz zu einer natürlichen Person, nicht mehr existenz, du kannst dir in dem Fall die Schuldscheine in die Toilette hängen.
Jedenfalls nach Schweizer Recht.
Nicht dass die Prozesskosten dann höher sind als die eigentliche Rechnung.
Jedenfalls nach Schweizer Recht.
Nicht dass die Prozesskosten dann höher sind als die eigentliche Rechnung.
Auch bei einer Privatperson kann es dir passieren, dass du drauf sitzenbleibst – wenn bei ihr einfach nichts zu holen ist. Da muss man wohl immer abwägen.
(Allerdings kann der Anwalt bei Gericht einsehen, ob gegen die entsprechende Person bereits andere was „am Laufen“ haben und somit evtl. auch ein bisschen einschätzen, ob die Firma auf jeden Fall bald den Bach runtergeht. Dann sollte man wohl lieber nicht klagen, sondern warten und sich dann an den Insolvenzverwalter wenden – wurde mir so gesagt.)
(Allerdings kann der Anwalt bei Gericht einsehen, ob gegen die entsprechende Person bereits andere was „am Laufen“ haben und somit evtl. auch ein bisschen einschätzen, ob die Firma auf jeden Fall bald den Bach runtergeht. Dann sollte man wohl lieber nicht klagen, sondern warten und sich dann an den Insolvenzverwalter wenden – wurde mir so gesagt.)
Das Problem ist dass die anderen Gläubiger evtl. auch noch nicht geklagt haben. Das ist irgendwann Glücksspiel, ob geklagt werden soll oder nicht.
creditreform-drohung ist ne möglichkeit.
allerdings halte ich den verein selbst für das letzte. die können dir das leben zur hölle machen. „einfach so“. ähnlich der schufa.
aber ich glaub da mußt du erstmal mitglied werden, um die nutzen zu können.
ich würde oldschool mit dem gerichtlichen mahnverfahren drohen. formulierung ist doch wurscht.
hinweis darauf und auf die entstehenden kosten. um den satzbau kümmert sich da doch keiner mehr.
dann warten was passiert. im schlimmsten fall bist du deine auftragskosten und die gebühren für den mahnbescheid los. thats business.
allerdings halte ich den verein selbst für das letzte. die können dir das leben zur hölle machen. „einfach so“. ähnlich der schufa.
aber ich glaub da mußt du erstmal mitglied werden, um die nutzen zu können.
ich würde oldschool mit dem gerichtlichen mahnverfahren drohen. formulierung ist doch wurscht.
hinweis darauf und auf die entstehenden kosten. um den satzbau kümmert sich da doch keiner mehr.
dann warten was passiert. im schlimmsten fall bist du deine auftragskosten und die gebühren für den mahnbescheid los. thats business.

