Mahnverfahren einleiten

 


jian
Veteran

17.04.09
10:16 Uhr
Hallo,
habe seit Januar einen nicht zahlenden Kunden. Er bekommt jetzt eine letzte Mahnung mit der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Ich überlege nun nur, was ich in als Text schreiben soll...

Letzte Mahnung
Für die u.g. Rechnung vom 1.2.2009 kann ich immer noch keinen Eingang verbuchen. Sollte der offene Betrag bis 27. April nicht auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten.
Die dadurch entstehenden Kosten werden auf den Schuldner übertragen.

Ist das mit den Kostenübertrag richtig so... habe schon bei http://www.letzte-mahnung.de/ geschaut, aber nichts konkretes gefunden.
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shini
Veteran

17.04.09
10:20 Uhr
Alternativ: „Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass dadurch weitere Kosten für Sie entstehen.“
War bei uns früher die Standardformulierung.
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jian
Veteran

17.04.09
10:28 Uhr
oh, das ist aber sehr human formuliert... ich werde nach dem ganzen Terz auf den ersten Teil des Satzes verzichten, aber schonmal vielen Dank...

Sollte ich ein Inkasso Büro beauftragen oder das selbst übers internet machen??? (Kunde ist ne Aktienholding die den Vorstand gewechselt hat und Probleme hatte)
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shini
Veteran

17.04.09
10:31 Uhr
Dann solltest du Peter Zwegat einschalten. ;)
Du kannst das Ganze auch über einen Anwalt machen.
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jian
Veteran

17.04.09
10:40 Uhr
habe gerade bei http://www.culpa-inkasso.de/ angerufen, super Beratung und super service... hat mir genau erklärt was ich nun wie machen muss und was dann wie passiert... bin gespannt, wie sich das entwickelt...

Peter Zwegat?? der ist doch immer für die Schuldner... na wenn der vor meiner Tür steht, kann er sich schon mal warm anziehen...
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damyole
Veteran

17.04.09
10:53 Uhr
creditreform kann ich empfehlen.

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julie
Veteran

17.04.09
11:01 Uhr
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julie
Veteran

17.04.09
11:02 Uhr
Frage: Wenn man den Spaß einleitet und das dann so widerspruchslos durchgeht mit Mahnbescheid – Vollstreckungsbescheid etc. – wie lange dauert die ganze Angelegenheit eigentlich? Wochen? Monate?
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Michael H.
Veteran

17.04.09
11:02 Uhr
Irrelevanter Beitrag (anzeigen):

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jian
Veteran

17.04.09
11:07 Uhr
Irrelevanter Beitrag (anzeigen):

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karma
Veteran

17.04.09
11:10 Uhr
julie schrieb am 17.04.09, 11:02 Uhr:

Frage: Wenn man den Spaß einleitet und das dann so widerspruchslos durchgeht mit Mahnbescheid – Vollstreckungsbescheid etc. – wie lange dauert die ganze Angelegenheit eigentlich? Wochen? Monate?

tendenziell eher Monate
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julie
Veteran

17.04.09
11:14 Uhr
und tendenziell eher so 4 oder eher so 9?
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jian
Veteran

17.04.09
11:16 Uhr
na mach mir nur Mut … ouw
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julie
Veteran

17.04.09
11:21 Uhr
Du bist nicht allein ;)


+ derjenige könnte auch immer noch an irgendeiner Stelle Widerspruch einlegen und dann muss das Ganze vor Gericht und zieht sich noch länger, oder?
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jian
Veteran

17.04.09
11:26 Uhr
Supertopic Selbsthilfegruppe:
Gläubiger haben eine Rechnung offen


tröst
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julie
Veteran

17.04.09
11:30 Uhr
Wie, nur EINE Rechnung offen? Anfänger! schonklar
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osbow
Veteran

17.04.09
11:33 Uhr
Also bei uns lief das, mit Verhandlung, über 12 Monate.
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julie
Veteran

17.04.09
11:37 Uhr
Und das Geld für diese (also Gerichtskosten) etc. streckt man selbst erstmal vor, oder? Wenn das ganze dann durch ist (und man Recht bekommt), muss diese dann der andere auf jeden Fall tragen?
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osbow
Veteran

17.04.09
11:41 Uhr
Ja, der Kläger muß zuerst die Kosten, wie Zeugengeld usw, tragen.
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Mighty Mike
Veteran

17.04.09
11:45 Uhr
Aber obacht: Eine Aktiengesellschaft (nehme an: bei Aktionholding verhält sich das gleich) ist nach Konkours, im Gegensatz zu einer natürlichen Person, nicht mehr existenz, du kannst dir in dem Fall die Schuldscheine in die Toilette hängen.

Jedenfalls nach Schweizer Recht.

Nicht dass die Prozesskosten dann höher sind als die eigentliche Rechnung.
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julie
Veteran

17.04.09
11:48 Uhr
Auch bei einer Privatperson kann es dir passieren, dass du drauf sitzenbleibst – wenn bei ihr einfach nichts zu holen ist. Da muss man wohl immer abwägen.

(Allerdings kann der Anwalt bei Gericht einsehen, ob gegen die entsprechende Person bereits andere was „am Laufen“ haben und somit evtl. auch ein bisschen einschätzen, ob die Firma auf jeden Fall bald den Bach runtergeht. Dann sollte man wohl lieber nicht klagen, sondern warten und sich dann an den Insolvenzverwalter wenden – wurde mir so gesagt.)
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osbow
Veteran

17.04.09
12:15 Uhr
Das Problem ist dass die anderen Gläubiger evtl. auch noch nicht geklagt haben. Das ist irgendwann Glücksspiel, ob geklagt werden soll oder nicht.
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animal
Veteran

17.04.09
13:48 Uhr
creditreform-drohung ist ne möglichkeit.

allerdings halte ich den verein selbst für das letzte. die können dir das leben zur hölle machen. „einfach so“. ähnlich der schufa.
aber ich glaub da mußt du erstmal mitglied werden, um die nutzen zu können.



ich würde oldschool mit dem gerichtlichen mahnverfahren drohen. formulierung ist doch wurscht.
hinweis darauf und auf die entstehenden kosten. um den satzbau kümmert sich da doch keiner mehr.
dann warten was passiert. im schlimmsten fall bist du deine auftragskosten und die gebühren für den mahnbescheid los. thats business.
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