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UG oder Limited?
Guten Tag, meine selbständigen Internetfreunde.
Im Laufe des Jahres steht eine Firmengründung an und in Frage kommen die UG (auch Mini-GmbH genannt) und die englische Limited. Beides hat Vor- und Nachteile. Und nein, eine GbR soll es nicht sein. Hat jemand von euch mit der einen oder anderen Gesellschaftsform Erfahrungen machen können und mag etwas berichten?
Im Laufe des Jahres steht eine Firmengründung an und in Frage kommen die UG (auch Mini-GmbH genannt) und die englische Limited. Beides hat Vor- und Nachteile. Und nein, eine GbR soll es nicht sein. Hat jemand von euch mit der einen oder anderen Gesellschaftsform Erfahrungen machen können und mag etwas berichten?
Ist es nicht wichtig zu wissen in welchem Land die Unternehmung gegründet wird um darauf Antwort zu geben?
Oder muss man daraus schliessen, dass ihr bei Limited in UK (wegen Wikipedia) und bei UG in Deutschland gründet?
Oder muss man daraus schliessen, dass ihr bei Limited in UK (wegen Wikipedia) und bei UG in Deutschland gründet?
Für die Limited brauchst du nur einen Anwalt in UK der alles für dich regelt. Der Firmensitz kann dann Weltweit sein. Meiner Meinung nach genießt die Limited keinen guten Ruf.
Das ist zwar nun keine Erfahrung, aber ich persönlich würde die UG bevorzugen. Bei der Ltd. hab ich immer so ein Briefkastenfirma-Gefühl. Außerdem ist die Umwandlung zur richtigen GmbH recht leicht zu vollziehen, wenn’s gut läuft.
osbow schrieb am 18.06.10, 09:01 Uhr:
Meiner Meinung nach genießt die Limited keinen guten Ruf.
Edit: was Rusty sagt
Ich finde ein „UG (haftungsbeschränkt)“ im Firmennamen aber ebenso vertrauenswürdig wie Limited - wenn die UG nur 1 oder 1074 Euro Kapital hat, bringt es genauso viel wie eine Limited wenn es drauf ankommt. Und ob nun Limited, GbR, GmbH whatever... wirklich in Frage kommt die Haftung meist eh nur bei Produkten und/oder groben Fällen (und dann sind eh die Personen selbst wieder haftbar zu machen). Bei Betrug hilft einem Verbraucher die Einlage der GmbH auch herzlich wenig!
Ich finde es kommt drauf an was man mit der Firma vorhat. Wahrscheinlich für Heyscore oder? Da fänd ich eine Limited auch nicht schlimm oder irgendwie sonderbar/abschreckend/komisch.
Eine Umwandlung geht natürlich einfacher von UG haftungsbeschränkt zur GmbH, aber auch hier die min. 25% Rücklage beachten und die Besteuerungen und doppelte Buchführung ist auch Pflicht glaube ich. Wenn ihr natürlich eh in 2-4 Jahren eine GmbH haben wollt, vielleicht jetzt schon ein guter Schritt.
Bei uns stand die UG Form damals nicht zur Wahl, eben wegen des Zusatzes „haftungsbeschränkt“ den man führen muss. Sieht einfach blöde aus.
Ich finde es kommt drauf an was man mit der Firma vorhat. Wahrscheinlich für Heyscore oder? Da fänd ich eine Limited auch nicht schlimm oder irgendwie sonderbar/abschreckend/komisch.
Eine Umwandlung geht natürlich einfacher von UG haftungsbeschränkt zur GmbH, aber auch hier die min. 25% Rücklage beachten und die Besteuerungen und doppelte Buchführung ist auch Pflicht glaube ich. Wenn ihr natürlich eh in 2-4 Jahren eine GmbH haben wollt, vielleicht jetzt schon ein guter Schritt.
Bei uns stand die UG Form damals nicht zur Wahl, eben wegen des Zusatzes „haftungsbeschränkt“ den man führen muss. Sieht einfach blöde aus.
die Limited genießt keinen guten Ruf, aber wie es atzoo schon geschrieben hat, kommt es auch auf den Zweck an, bei Internetspiele/Forenkram wär es mir Latte ob Limited, UG oder GmbH.
Editiert: 18.06.10, 12:15 Uhr
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Übrigens...
VZnet Netzwerke Ltd.
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Deutschland
Fazit: Beide geniessen keinen sonderlich guten Ruf.
Bei der Limited bezieht sich der auf das Gefühl einer Briefkastenfirma im Ausland gegenüberzustehen.
Bei der UG kommt es von dem Namenszusatz. Allerdings weiss man hierbei als Kunde sofort woran man ist.
Ich würde die UG vorziehen, allerdings ist deer Buchhaltungsaufwand nicht zu unterschätzen.
Zudem musst du als UG genau wie die GmbH deine Finanzen offenlegen und die sind im entsprechenden Register (sogar online) nachlesbar. Also sehr transparent.
Wie das bei der Limited aussieht, weiss ich leider nicht.
Bei der Limited bezieht sich der auf das Gefühl einer Briefkastenfirma im Ausland gegenüberzustehen.
Bei der UG kommt es von dem Namenszusatz. Allerdings weiss man hierbei als Kunde sofort woran man ist.
Ich würde die UG vorziehen, allerdings ist deer Buchhaltungsaufwand nicht zu unterschätzen.
Zudem musst du als UG genau wie die GmbH deine Finanzen offenlegen und die sind im entsprechenden Register (sogar online) nachlesbar. Also sehr transparent.
Wie das bei der Limited aussieht, weiss ich leider nicht.
Ruf ist so eine Sache. Mit mir als „Repräsentant“, der kein Blatt vor den Mund nimmt, sein verficktes Vokabular für Außendarstellungen nicht kastriert und als Position „Head of Shoulders“ auf der Visitenkarte stehen hat, macht der Namenszusatz den Kohl auch nicht mehr fett.
Ich denke, ein guter oder auch schlechter Ruf lässt sich aufs Handeln zurückführen und weniger auf den Namenszusatz. Und Firmensitz wird Hamburg sein – nicht Mombasa. Deswegen sehe ich da eigentlich keine Probleme.
Mir geht's in erster Linie um Dinge wie Aufwand (inkl. Folgeaufwand) und Kosten.
Mir geht's in erster Linie um Dinge wie Aufwand (inkl. Folgeaufwand) und Kosten.
osbow schrieb am 18.06.10, 11:29 Uhr:
Ist dann aber eine Ltd. nicht teurer als eine GbR?
Ja, sicher. Aber da ist eben auch das Manko vorhanden, dass man mit seinem Privatvermögen haftet. Im Normal- bzw. Idealfall wird das niemals eine Rolle spielen, aber man weiß ja nie.
Fabu schrieb am 18.06.10, 11:49 Uhr:
osbow schrieb am 18.06.10, 11:29 Uhr:
Ist dann aber eine Ltd. nicht teurer als eine GbR?
Ja, sicher. Aber da ist eben auch das Manko vorhanden, dass man mit seinem Privatvermögen haftet. Im Normal- bzw. Idealfall wird das niemals eine Rolle spielen, aber man weiß ja nie.
Dagegen kann man sich aber auch versichern. Man muss dann nur schauen was im Endeffekt günstiger ist.
Unsere Firma war früher eine Limited, jetzt ist es ne AG. Gibt es da dann nicht auch Zusammenhänge.
Hab allerdings sonst keine Ahnung.
Hab allerdings sonst keine Ahnung.
Fabu schrieb am 18.06.10, 13:30 Uhr:
Bei einer UG muss dann wirklich aufm Briefpapier „Firmenname UG (haftungsbeschränkt)“ stehen, ja?
Ja. Sagte ich doch
