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Widerruf/Rückgabe
Editiert: 25.10.07, 18:24 Uhr
Tach,hatte Gestern mit einer Verkäuferinn ne heisse Diskussion. Habe mir am 10.10.2007 (Mittwoch) im Laden meines Vertrauens einen Artikel gekauft, den ich aus verschiedenen Gründen wieder zurückgeben wollte.
Nun war ich Gestern (24.10.2007) dort im Laden, um das Gerät zurückzubringen. Die Verkäuferinn meinte nun das die 14Tage Rückgaberecht schon vorbei wären und Sie mir nix mehr Erstatten könnte. Die 14 Tage wären bereits am Dienstag zu Ende gewesen, da der erste Tag mit vollwertig eingerechnet würde. Da es sich um nen relativ hohen Wer der Ware handelte, wollte ich natürlich den Fillialleiter sprechen als Sie sich plötzlich auch nicht mehr so recht sicher war. Im Endeffekt hat Sie mir dann doch den Betrag erstattet und alles ging seine Bahn, jedoch war ich fest der Meinung im Recht zu sein....
Weiß das vielleicht einer konkreter ?
Konkret kann ich nur zum Wiederruf etwas sagen, nehmlich
dass es Widerruf heißt.
Gefühlsmäßig sind die 14 Tage mit dem 10. zu zählen. Dann
war vorgestern Schluss.
dass es Widerruf heißt.
Gefühlsmäßig sind die 14 Tage mit dem 10. zu zählen. Dann
war vorgestern Schluss.
äh im laden gibt es meiner meinung nach kein gesetzliches rückgaberecht, sondern es liegt im ermessen des ladens. diese 14 tage gibt es im internet.
Richtigerweise hab ich den Artikel Online bestellt und nur in der Filiale abgeholt, hätte ich ehrlicherweise mit erwähnen sollen !!!
Die 14 Tage Widerrufsrecht gelten nur bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften und dann auch immer erst ab dem Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung. Also frühestens ab dem Zeitpunkt des Kaufs und nicht schon seit Beginn des Tages.
Bleibt die Widerrufsbelehrung übrigens aus, verlängert sich die Frist auf einen Monat.
Bei Kaufverträgen im Laden gibt's höchstens Kulanz oder man nutzt eben seine Garantie (Kassenbon als Beleg).
Bleibt die Widerrufsbelehrung übrigens aus, verlängert sich die Frist auf einen Monat.
Bei Kaufverträgen im Laden gibt's höchstens Kulanz oder man nutzt eben seine Garantie (Kassenbon als Beleg).
trick schrieb am 25.10.07, 19:06 Uhr:
noch jemand vielleicht ?
Gibt ja nichts mehr spannendes hinzuzufügen. Wenn man von Samstag bis Samstag in den Urlaub fährt, spricht man von acht Tagen. Was sagt uns das?
Editiert: 26.10.07, 01:46 Uhr
Man sagt doch aber auch bis heute in acht Tagen… Spoiler (anzeigen):
Ich überleg grad, was das für eine spannende Sache sein könnte, die hochpreisig ist, im Internet bestellt aber in einer Filiale abgeholt wird und für die trotz dieser Abholung die Regelungen für den Fernabsatz gelten…
Otto?
Ich überleg grad, was das für eine spannende Sache sein könnte, die hochpreisig ist, im Internet bestellt aber in einer Filiale abgeholt wird und für die trotz dieser Abholung die Regelungen für den Fernabsatz gelten…
Otto?
